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Beschäftigten, die
auf einem Fahrzeug oder schwimmenden Gerät tätig sind, wird der bei Havarie
oder Sinken des Fahrzeuges oder schwimmenden Gerätes, durch Brand, Explosion
oder Einbruchsdiebstahl oder durch ähnliche Ursachen auf dem Fahrzeug oder
Gerät nachweisbar entstandene Schaden an persönlichen Gegenständen bis zum
Höchstbetrag von 1.500 Euro im Einzelfall ersetzt.
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