Protokollnotizen zu 29 Abschnitt B
1. Kinder, fr die dem Angestellten auf Grund des Rechts der Europischen Gemeinschaften oder auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen in Verbindung mit dem EStG oder dem BKGG Kindergeld zusteht oder ohne Bercksichtigung des 64 oder 65 EStG oder des 3 oder 4 BKGG oder entsprechender Vorschriften zustehen wrde, sind zu bercksichtigen.
2. - gestrichen -
3. - gestrichen -
4. Angestellte, denen fr den Monat Dezember 1985 nach 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 4 in der bis 31. Dezember 1985 geltenden Fassung Ortszuschlag der Stufe 2 zugestanden hat, erhalten ihn weiter, solange sie die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen erfllen und das am 31. Dezember 1985 bestehende Arbeitsverhltnis fortbesteht.