(SR 2 e III BAT)
Nr. 19 Zu 68 - Sachleistungen -
Eine auf arbeitsvertraglicher Grundlage gewhrte Unterkunft wird unter Bercksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Vergtung angerechnet. Die Einzelheiten werden durch die oberste Dienstbehrde festgelegt.