(SR 2 b BAT)
Nr. 3 Zu 8 - Allgemeine Pflichten -
Der Angestellte kann vom Arbeitgeber verpflichtet werden, an der Anstaltsverpflegung ganz oder teilweise teilzunehmen.
Diese Verpflichtung entfllt fr den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde bei rechtzeitiger Abmeldung an arbeitsfreien Tagen und whrend des Urlaubs.
Im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder sind bei der Teilnahme an der Anstaltsverpflegung Abmeldungen aus der Verpflegung nur fr freie Tage, Tage der Freistellung von der Arbeit sowie Urlaubs- oder Krankheitstage zulssig. Von Ausnahmefllen abgesehen, knnen Abmeldungen nur fr volle Tage vorgenommen und nur bercksichtigt werden, wenn sie bis sptestens 9.00 Uhr des Vortages erfolgt sind.