(SR 2 b BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -
Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelungen 2 a fallen, wenn sie
der Frderung der Gesundheit,
der Erziehung, Frsorge oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen,
der Frsorge oder Betreuung von obdachlosen, alten, gebrechlichen, erwerbsbeschrnkten oder sonstigen hilfsbedrftigen Personen
dienen.
Dazu gehren auch die Angestellten in Anstalten, in denen die betreuten Personen nicht regelmig rztlich behandelt und beaufsichtigt werden (Erholungsheime).
Diese Sonderregelungen gelten nicht fr Angestellte, die unter die Sonderregelungen 2 c oder 2 e Ill fallen.
Fr Angestellte in Anstalten und Heimen, in denen bis zum Inkrafttreten dieses Tarifvertrages die Kr. T angewendet worden ist, gelten die Sonderregelungen 2 a weiter.