Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder | |
Teil A |
|
|
|
| |
|
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 nach Einarbeitung folgender Änderungen
Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und …… andererseits |