Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder | |
Teil B |
Sonderregelungen |
§ 46 |
Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten |
Nr. 5 |
Zu Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen - |
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Beschäftigte, die für eine andere Tätigkeit qualifiziert werden, erhalten während der Qualifizierungszeit ihr bisheriges Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile.
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