Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder | |
Teil B |
Sonderregelungen |
§ 46 |
Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten |
Nr. 2 |
Zu § 3 – Allgemeine Arbeitsbedingungen |
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Zu den allgemeinen Pflichten gehört auch das Ableisten von Wachdienst.
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