Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Teil B

Sonderregelungen

§ 44

Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte

Nr. 2

Zu Abschnitt II – Arbeitszeit -

1Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung.

2Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung.

3Sind entsprechende Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln.

 

 

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