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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder | |
Teil B |
Sonderregelungen |
§ 43 |
Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und |
Nr. 8 |
Regelung zur Anwendung der
Anlage 1b zum BAT /BAT-O
bis zum 31. Dezember
2011 |
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(1) 1Bis zum 31. Dezember 2011 wird der Betrag nach der Protokollerklärung Nr. 1 Absatz 1 und Absatz 1 a zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT / BAT-O von 46,02 Euro auf 90,00 Euro erhöht. . 2Die Zulage steht auch bei Erfüllung mehrerer Tatbestände nur einmal zu.
(2) 1Pflegepersonen im Sinne des Abschnitts A der Anlage 1 b zum BAT / BAT-O beziehungsweise ab 1. Januar 2012 im Sinne von Teil IV der Entgeltordnung, denen die Leitung einer Station übertragen ist, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 45,00 Euro, soweit diesen Beschäftigten in dem selben Zeitraum keine Zulage nach der Protokollerklärung Nr. 1 Absatz 1 oder Absatz 1 a zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT / BAT-O beziehungsweise ab 1. Januar 2012 nach Nr. 5 Absatz 1, 2 oder 3 der Vorbemerkungen zu Teil IV der Entgeltordnung gezahlt wird. 2Dasselbe gilt für Beschäftigte in der Funktionsdiagnostik, in der Endoskopie, im Operationsdienst und im Anästhesiedienst.
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