Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder |
Anlage F |
II. Funktionszulagen gemäß Teil II Abschnitte 5 und 8 der Entgeltordnung |
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1Die Funktionszulagen
für Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
gemäß Nr. 3 der Protokollerklärungen zu Abschnitt 5 Unterabschnitt 2
des Teils II der Entgeltordnung sowie
für Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
gemäß Nr. 1 der Vorbemerkungen zu Abschnitt 8 Unterabschnitt 3
des Teils II der Entgeltordnung
verändern sich bei
allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien
für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz;
Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen
bleiben unberücksichtigt.
2Sie betragen ab
Nr. der |
01.01.2012 |
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1 | 94,53 |
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2 | 81,98 | |||||
3 | 128,91 | |||||
4 | 113,98 | |||||
5 | 107,75 | |||||
6 | 102,03 | |||||