Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Anlage F

II. Funktionszulagen gemäß Teil II Abschnitte 5 und 8 der Entgeltordnung

 

1Die Funktionszulagen

verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien
für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz;
Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen
bleiben unberücksichtigt.
2Sie betragen ab 

Nr. der
Funktionszulage

01.01.2012

 

1 94,53

 

       
2 81,98          
3 128,91          
4 113,98          
5 107,75          
6 102,03          
             


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