Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Anlage E

Anlage zu § 8 Abs. 6 Buchstabe e Satz 1

in der Fassung des § 42 Nr. 6 und des § 43 Nr. 5

(Bereitschaftsdienstentgelt)

  

 

 

Übergangsvorschrift zur Anwendung der Anlage E zum TV-L

Bis zu einer Neuvereinbarung der Anlage E zum TV-L richtet sich für die Höhe der
Bereitschaftsdienstentgelte die Zuordnung zu den Vergütungsgruppen nach den
Anlagen 1 a und 1 b zum BAT / BAT-O beziehungsweise zu den Lohngruppen
nach den Lohngruppenverzeichnissen zum MTArb / MTArb-O
in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung.

 

1a

 

1b

 

LGr

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