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 Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009

Inhaltsverzeichnis

 

IV. Dozenten und Lehrkräfte

 

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in Abschnitt IV der Anlage 1 zu den AVR

ab dem 1. Januar für Dozenten und Lehrkräfte, die nach Ziffer VI der Anmerkungen zu den

Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1 bis 12 der Anlage 2 zu den AVR nicht unter

die Anlage 2 zu den AVR fallen, die Höhe der Regelvergütungskürzungen fest:

 

„Dozenten und Lehrkräfte

Bei Dozenten und Lehrkräften der Vergütungsgruppen 2 bis 5b nach Ziffer VI der Anmerkungen zu

den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 zu den AVR wird die Regelvergütung ab dem 1. Januar

2008 um 72,77 Euro und ab dem 1. Januar 2009 um 75,90 Euro gekürzt; für Lehrkräfte der Vergütungsgruppen 5c bis 8 wird die Regelvergütung ab dem 1. Januar 2008 um 65,49 Euro und ab

dem 1. Januar 2009 um 68,31 Euro gekürzt.“

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