Bei Dozenten und Lehrkräften der
Vergütungsgruppen 2 bis 5b nach Ziffer VI der Anmerkungen zu
den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 zu den
AVR wird die Regelvergütung ab dem 1. Januar
2008 um 72,77 Euro und ab dem 1. Januar 2009
um 75,90 Euro gekürzt; für Lehrkräfte der Vergütungsgruppen 5c bis 8 wird
die Regelvergütung ab dem 1. Januar 2008 um 65,49 Euro und ab
dem 1. Januar 2009 um 68,31 Euro gekürzt.“