„Diese Mitarbeiter erhalten vom 1. Januar
2008 bis zum 31. Dezember 2008 eine monatliche Zulage
in Höhe von 50,80 Euro und ab dem 1. Januar
2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98
Euro.“
2. Die Regionalkommission
Nordrhein-Westfalen legt in Anlage 2c zu den AVR in der Hochziffer 1a in den
Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest:
„Diese Mitarbeiter erhalten ab dem 1. Januar
2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,80 Euro
und ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe
von 52,98 Euro.“