Deutscher Caritasverband Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009
B. Umfang der Arbeitszeit
Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in § 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der
Anlage 5 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit fest:
„Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt
vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2009 durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche,
ab dem 1. September 2009 durchschnittlich 39,0 Stunden in der Woche.“