(1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008
einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt D der Anlage 7 zu
den AVR gehabt haben, erhalten
ab dem 1. Januar 2008 stattdessen eine
monatliche Zulage in Höhe von 65,45 Euro
und
ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von
68,26 Euro.“