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 Deutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
der Arbeitsrechtlichen Kommission für 2008 und 2009

Inhaltsverzeichnis

 

II. Anlage 7a AVR

 

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen legt in § 2 Absatz 1 der Anlage 7a zu den

AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Besitzstandszulage fest:

 

„§ 2 Zulage aufgrund des Wegfalls des Verheiratetenzuschlags in Abschnitt D der Anlage 7

zu den AVR

 

(1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008 einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt D der Anlage 7 zu den AVR gehabt haben, erhalten

ab dem 1. Januar 2008 stattdessen eine monatliche Zulage in Höhe von 65,45 Euro und

ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 68,26 Euro.“

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