Einkommensteuergesetz
(EStG)
10. Kindergeld
§ 67 Antrag
1
Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen.
2
Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.
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