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Einkommensteuergesetz (EStG) | |
11. Altersvorsorgezulage | |
§ 83 Altersvorsorgezulage | |
In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage
gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85)
zusammensetzt. |