Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz fr 10 EuroUnterjhrige Updates sind kostenlos.

Einkommensteuergesetz (EStG)

IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 50h Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Auf Antrag hat das Finanzamt, das für die Besteuerung eines Unternehmens der Bundesrepublik Deutschland oder einer dort gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im Sinne des § 50g Abs. 3 Nr. 5 oder eines Unternehmens der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Sinne des § 50g Abs. 6 Satz 2 zuständig ist, für die Entlastung von der Quellensteuer dieses Staats auf Zinsen oder Lizenzgebühren im Sinne des § 50g zu bescheinigen, dass das empfangende Unternehmen steuerlich im Inland ansässig ist oder die Betriebsstätte im Inland gelegen ist.
A
Datenschutz