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Allgemeine
Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Einkommensteuerrechts |
zu
EStG § 7f
Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenhäuser | |
EStR 7 f. Weitergeltung der Anordnungen zu
§ 7 f EStG R 82 EStR 1999 ist weiter anzuwenden. |