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Allgemeine
Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des Einkommensteuerrechts
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zu EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale | |
EStR 10 c. Berechnung der Vorsorgepauschale bei
Ehegatten Für die Durchführung der Günstigerprüfung nach § 10 c Abs. 5 EStG ist R 114 EStR 2003 weiter anzuwenden. |