Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.2

Besondere Formen

Gehaltsumwandlung / Entgeltumwandlung


Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des tarifvertraglich zustehenden Entgelts vom Arbeitgeber einbehalten und nach Bestimmung des Beschäftigten für die betriebliche Altersversorgung verwendet.

Die so umgewandelten Beträge sind nach Maßgabe der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften steuerfrei bzw. SV-beitragsfrei.

 

Die Entgeltumwandlung ist im öffentlichen Dienst durch folgende Tarifverträge ermöglicht worden:

Bund:            noch nicht

Länder:         TV-Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder vom 18.2.2003

Gemeinden:  TV-Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst vom 18.2.2003

 

Im Programm wird die Entgeltumwandlung nicht auf der Bruttoseite (links) abgewickelt, sondern auf der Seite der Gehaltsabzüge (rechts), denn das Entgelt muss zunächst zugeflossen sein, bevor es umgewandelt werden kann (Brutto-Darstellung).

  

Es sind verschiedene Arten der Entgeltumwandlung im Programm in den Zeilen 44 bis 46 darstellbar:

1. nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der
    RV-Beitragsbemessungsgrenze
    a) aus dem lfd. Gehalt
         = völlig abzugsfrei
        Einstellung des Schlüssels: „011100"

     b) aus Einmalzahlungen
         = völlig abzugsfrei
         Einstellung des Schlüssels „111100"

 

2. nach § 40b EStG aus dem lfd. Gehalt

     a) AG trägt die Pauschalsteuern
         Einstellung des Schlüssels „000030"

      b) AN trägt die Pauschalsteuern trägt
          Einstellung des Schlüssels „000070"

 

3. nach § 40b EStG aus Einmalzahlungen
    = befreit von Sozialversicherungsbeiträgen

    a) AG trägt die Pauschalsteuern
        Einstellung des Schlüssels „101130"

     b) AN trägt die Pauschalsteuern.
         Einstellung des Schlüssels „101170"

 

Die Wirkungen der verschiedenen Einstellungen können in den Erläuterungsfenster zu Zeile 35 und zu 38 sowie in den Aufstellungen "AN-Sicht" und "AG-Sicht" unterhalb von Zeile 47 beurteilt werden.

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