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Entwicklungsstufe - so wird sie berechnet: |
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TVöD-Entwickungsstufen lösen die
BAT-Dienstaltersstufen bei der Bemessung des Grundgehalts von
Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst ab.
Die nächste BAT-Dienstaltersstufe wurde alleinig durch Zeitablauf
(zwei Jahre) erreicht. Die nächste TVöD-Entwicklungsstufe wird
dagegen nur bei mindestens durchschnittlicher Leistung nach einer
bestimmten Stufenlaufzeit erklommen. Bei wesentlich
überdurchschnittlicher Leistung wird die Stufenlaufzeit verkürzt,
bei unterdurchschnittlicher Leistung verlängert.
Nach § 16 TVöD erreicht ein Beschäftigter die jeweils nächste Entwicklungsstufe nach folgender Stufenlaufzeit Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3 Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5. Das Programm berücksichtigt diese reguläre Stufenlaufzeit automatisch, wenn in Programmzeile 06 ein Datum eingestellt ist. Es führt ausgehend von diesem Datum den Stufenaufstieg im richtigen Monat durch.
Nach § 17 TVöD kann die Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die Stufen 4 bis 6 verkürzt werden, wenn die Leistung des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegt. Bei erheblich unterdurchschnittlichen Leistungen kann die Stufenlaufzeit verlängert werden. Im Programm wird die Stufenverkürzung bzw. Stufenverkürzung in Programmzeile 07 eingestellt.Im obigen Beispiel beträgt die Stufenverkürzung 48 Monate und ergibt eine Entgelterhöhung von 350 Euro. Diese Zeiten werden vom Programm bei der Berechnung des Stufenaufstiegs mitberücksichtigt. Der aus der Stufenverkürzung bzw. Stufenverlängerung sich ergebende aktuelle Betrag wird in Programmzeile 07 nachrichtlich angezeigt.
Bei Einstellung am 1.1.2003 beträgt die Dienstzeit am 1.9.2007 4
Jahre und 9 Monate und es ist somit im Normalfall die
Entwicklungsstufe 3 mit einem Entgelt von 3200 Euro erreicht. Bei
einer Verkürzung um 48 Monate wird die Entwicklungsstufe 4 statt
nach 3 Jahren sofort nach dem Erreichen der Entwicklungsstufe 3
erreicht. Es findet also folgender Stufenaufstieg statt: ab 01.01.2004 Stufe 2 mit 2800 Euro
ab 01.01.2006 Entwicklungsstufe 3 mit
3200 Euro
Mehrverdienst durch Leistung demnach
350 Euro
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