Eine Entgeltordnung ist ein Regelwerk, mit dem die Tätigkeit der
Beschäftigten bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet werden kann.
§ 12 TVöD (Eingruppierung) enthält
derzeit noch folgenden Inhalt:
[Derzeit nicht belegt,
wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]
Die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung
sind schwierig und dauern voraussichtlich noch bis ins Jahr 2010. Die
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in einem
Flugblatt Entgeltordnung die Notwendigkeit und die Ziele einer
neuen Entgeltordnung für den öffentlichen Dienst ausführlich
dargestellt.
Für die Übergangszeit bis zum
Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ist die
Eingruppierung, d.h. die Zuweisung einer Entgeltgruppe, im Bereich
des Bundes in
§
17 TVÜ-Bund und im Bereich der VKA in
§ 17
TVÜ-VKA geregelt.
Danach werden neu eingestellte Beschäftigte zunächst
nach den Vergütungsordnungen des BAT in eine BAT-Vergütungsgruppe
eingruppiert und nach einer speziellen Überleitungstabelle in eine TVöD-Entgeltgruppe
übergeleitet.
Die Überleitungstabelle für den Bereich des Bundes
ist in
Anlage 4 zum TVÜ-Bund und für den Bereich der VKA in
Anlage
3 zum TVÜ-VKA enthalten.
Im Gehaltsrechner erscheint für die Eingruppierung nach
den BAT-Vergütungsordnungen ein Assistent, wenn in
Programmzeile 3 auf das Icon Ia bzw. Ib geklickt wird:
Sobald die neue Entgeltordnung veröffentlicht ist, wird ein ähnlich
konzipierter Assistent auch dafür entwickelt.
Außerdem sind mit dem Programm weiterhin folgende
Hilfetexte verknüpft:
Wenn damit ein neu eingestellter Beschäftigter in
einer BAT-Vergütungsgruppe zugeordnet worden ist, hilft Ihnen das
Programm mit dem Assistenten "zumTVöD" weiter, den Sie mit dem Icon
aufrufen können. Damit können Sie auf einfachste Weise die zugehörige
TVöD-Entgeltgruppe ermitteln:
Weitere Links zur Entgeltordnung "öffentlicher
Dienst"
http://tarif-oed.verdi.de/entgeltordnung
http://www.Eingruppierung-in-der-Praxis.de
http://www.vka.de/Leistungsorientierung
http://www.neues-tarifrecht-hessen.de
Verhandlungen zur Entgeltordnung mit dem Bund
wieder aufgenommen
Am 6. September 2012 wurden die Verhandlungen mit dem
Bund über eine Entgeltordnung zum TVöD wieder aufgenommen. Die
Verhandlungen sollen bis zum Jahresende abgeschlossen werden.
Inhaltlich wurden Fragen der
Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD, der Tätigkeitsmerkmale für
die Gesundheitsberufe, den Sozial- und Erziehungsdienst, die
Ärztinnen/Ärzte und die Beschäftigten im Pflegedienst, des
Tarifvertrages Entgeltordnung (in dem die bisherigen Vorbemerkungen zur
Vergütungsordnung und die Tätigkeitsmerkmale zusammengefasst werden
sollen) sowie der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale erörtert.
Weiter wurden die vier Arbeitsgruppen (Allgemeine Verwaltung,
Technische Berufe, Bundeswehr und Sondermerkmale Bund) beauftragt, ihre
Beratungen zu den noch offenen Tätigkeitsbereichen fortzusetzen.
Für die gemeinsame Verhandlungskommission wurde eine Arbeitsplanung
mit vier weiteren Verhandlungsterminen bis Anfang November 2012
erstellt.
Übereinstimmende Auffassung ist, dass die
Verhandlungen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden sollen, damit
die Entgeltordnung für den Bereich des Bundes am 1. Januar 2013 in Kraft
treten kann.
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