In den Screenshot sind Ziffern eingefügt
zur Verortung folgender Erläuterungen.
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Geben Sie den Geburtstag ein.
Entertaste.
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Geben Sie den Tag ein, ab dem in der
aktuellen Beschäftigung Dienstbezüge zustehen. Entertaste.
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Klicken Sie auf die Option "benötigt
bis".
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Geben Sie das Datum ein, bis zu dem
der Beschäftigte benötigt wird. Dies muss nicht ein Monatsletzter
oder Quartalsletzter sein; das Programm findet den zulässigen
Kündigungstermin selbst.
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Geben Sie nun Vordienstzeiten,
die bei der Berechnung der Beschäftigungszeit berücksichtigt werden
müssen.
Im öffentlichen Dienst ist dies in § 34 Abs. 3 TVöD geregelt.
Jede Datumseingabe ist mit der Entertaste abzuschließen.
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Einträge, die die Voraussetzungen
nicht erfüllen, können mit einer Checkbox aus der Berechnung
herausgehalten werden.
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Es wird die Beschäftigungszeit in
der aktuellen Beschäftigung bis zum Kündigungszeitpunkt berechnet
und zu den Vordienstzeiten hinzuaddiert. Dies ergibt dann die
maßgebende Beschäftigungszeit.
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Da Vordienstzeiten fast nur im
öffentlichen Dienst zu berücksichtigen sind, verwendet das Programm
für die Berechnung der Kündigungsfristen die Regelungen in § 34 TVöD
/ TV-L.
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Es wird angezeigt, zu welchem
Zeitpunkt die Kündigung dem Beschäftigten spätestens zugestellt
worden sein muss, um das vorgegebene Kündigungsziel zu erreichen.
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Datum, zu dem die Kündigung wirksam
werden kann.