Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Inhaltsverzeichnis





Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesbesoldungsordnung B

 
Besoldungsgruppe B 5

Bundesbankdirektor 1)
Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
              
-als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -
Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung
               
-als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung,
                 wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist -

Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit
                
-als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – 4)
Direktor und Professor der Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Erster Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung 2)
Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung
                 
-als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen
                    und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Generaldirektor und Professor
der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Ministerialdirigent
                 
-bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten) als Leiter einer
                   Abteilung - 3)
Oberdirektor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit 4)
Präsident der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik
Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk
                  
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Präsident der Bundesfinanzakademie
Präsident der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 7)
Präsident des Bundesamtes für den Zivildienst
Präsident des Bundesamtes für Naturschutz
Präsident des Bundessprachenamts
Präsident einer Bundespolizeidirektion 8) 9)
Präsident einer Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Präsident eines Landesversorgungsamtes
                
-als Leiter eines Landesversorgungsamtes mit mehr als 500.000
                  Versorgungsberechtigten -
Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Präsident und Professor der Bundesanstalt für Straßenwesen
Präsident und Professor der Stiftung Deutsches Historisches Museum
Präsident und Professor des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie
Präsident und Professor des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
Präsident und Professor d
es Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Präsident und Professor des Johann Heinrich von Thünen-Instituts,                  
                 
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Senatsdirektor
           
-in Bremen bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer besonders bedeutenden
                              Abteilung - 3)
            -in Hamburg bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines großen und
                               bedeutenden Amtes - 3)
Senatsdirigent
            
-in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer Abteilung - 3)
Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung
                        einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit 5)


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1)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.
2)  Nur für den Leiter des Projektbereichs.
3)  Soweit die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt
     zugeordnet ist.
4)  Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 6.
5)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 6, B 7.
6)  (weggefallen)
7)  Wenn der Amtsinhaber nicht Professor im Sinne des § 32 Satz 1 ist und soweit nicht in den
     Besoldungsgruppen W 2, W 3.
8)  Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 4.
9)  Der erste Stelleninhaber dieses Amtes bei der Bundespolizeidirektion in Berlin erhält
     Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 6, soweit ihm bisher ein Amt dieser
     Besoldungsgruppe übertragen war.
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