Besoldungsgruppe B 5
Bundesbankdirektor
1)
Direktor bei der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
-als
stellvertretender Geschäftsführer oder
Mitglied der Geschäftsführung -
Direktor bei einem
Regionalträger der gesetzlichen
Rentenversicherung
-als
stellvertretender Geschäftsführer oder
Mitglied der Geschäftsführung,
wenn der Erste Direktor in
Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist -
Direktor und Professor bei der
Bundesagentur für Arbeit
-als
Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung – 4)
Direktor und
Professor der Stiftung Jüdisches Museum
Berlin
Erster Direktor beim Bundesamt für
Wehrtechnik und Beschaffung 2)
Erster Direktor eines Regionalträgers
der gesetzlichen Rentenversicherung
-als
Geschäftsführer oder Vorsitzender der
Geschäftsführung bei mehr als 2,3
Millionen
und höchstens 3,7 Millionen Versicherten
und laufenden Rentenfällen -
Generaldirektor der
Staatsbibliothek der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
Generaldirektor und Professor
der Staatlichen Museen der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien
der Länder
Ministerialdirigent
-bei
einer obersten Landesbehörde
(ausgenommen Stadtstaaten) als Leiter
einer
Abteilung - 3)
Oberdirektor bei
der Zentrale der Bundesagentur für
Arbeit 4)
Präsident der Bundesakademie für
Wehrverwaltung und Wehrtechnik
Präsident der Bundesanstalt für den
Digitalfunk
der
Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben
Präsident der Bundesfinanzakademie
Präsident der Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung 7)
Präsident des Bundesamtes für den
Zivildienst
Präsident des Bundesamtes für
Naturschutz
Präsident des Bundessprachenamts
Präsident einer Bundespolizeidirektion
8) 9)
Präsident einer Wasser- und
Schifffahrtsdirektion
Präsident eines Landesversorgungsamtes
-als
Leiter eines Landesversorgungsamtes mit
mehr als 500.000
Versorgungsberechtigten -
Präsident und
Professor der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Präsident und Professor der
Bundesanstalt für Straßenwesen
Präsident und Professor der Stiftung
Deutsches Historisches Museum
Präsident und Professor des Bundesamtes
für Kartographie und Geodäsie
Präsident und Professor des Bundesamtes
für Seeschifffahrt und Hydrographie
Präsident und Professor des
Hauses der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland
Präsident und Professor des Johann
Heinrich von Thünen-Instituts,
Bundesforschungsinstitut für Ländliche
Räume, Wald und Fischerei
Senatsdirektor
-in Bremen
bei einer obersten Landesbehörde als
Leiter einer besonders bedeutenden
Abteilung - 3)
-in Hamburg
bei einem Senatsamt oder einer
Fachbehörde als Leiter eines großen und
bedeutenden Amtes - 3)
Senatsdirigent
-in Berlin
bei einer obersten Landesbehörde als
Leiter einer Abteilung - 3)
Vorsitzendes
Mitglied der Geschäftsführung
einer Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit 5)
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1) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6,
B 9.
2) Nur für den Leiter des
Projektbereichs.
3) Soweit die Funktion nicht einem
in eine niedrigere Besoldungsgruppe
eingestuften Amt
zugeordnet ist.
4) Soweit nicht in der
Besoldungsgruppe B 6.
5) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen B 3, B 6, B 7.
6) (weggefallen)
7) Wenn der Amtsinhaber nicht
Professor im Sinne des § 32 Satz 1 ist
und soweit nicht in den
Besoldungsgruppen W 2, W 3.
8) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen B 3, B 4.
9) Der erste Stelleninhaber dieses
Amtes bei der Bundespolizeidirektion in
Berlin erhält
Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 6, soweit ihm
bisher ein Amt dieser
Besoldungsgruppe übertragen war.
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