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Bundesbesoldungsordnung A und B Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes Bundesbesoldungsordnung A |
Besoldungsgruppe A 3 Hauptamtsgehilfe 1) 4) Hauptbetriebsgehilfe 4) Oberaufseher 2) 4) Oberschaffner 2) 4) Oberwachtmeister 2) 3) 4) 5) Grenadier, Flieger, Matrose 6) Gefreiter 7) ----- 1) Im Landesbereich auch als Eingangsamt, wenn der Amtsinhaber im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist. 2Dieser Amtsinhaber erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. 3) Im Justizdienst auch als Eingangsamt. 4) Als Eingangsamt, wenn der Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren nachweist. 5) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. 2Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu. 6) In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienst- grades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat. 7) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. |