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Bundesbesoldungsordnung A und B Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes Bundesbesoldungsordnung A |
Besoldungsgruppe A 2 2)Erhält als Führer
von Kraftwagen eine Stellenzulage nach
Anlage IX. 3)Beamte in der
Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes
erhalten eine Amtszulage nach
Anlage IX.
Neben der Amtszulage steht eine
Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu. |