Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektor
Abteilungspräsident
Botschafter 1)
Botschaftsrat Erster Klasse
Bundesbankdirektor 2)
Chefarzt 3)
Direktor der Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung
Direktor des Geheimen Staatsarchivs der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Direktor des Ibero-Amerikanischen
Instituts der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz
Direktor
des Staatlichen
Instituts für Musikforschung der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Direktor einer Wehrtechnischen
Dienststelle 6)
Generalkonsul 8)
Gesandter 9)
Geschäftsführer oder vorsitzendes
Mitglied
der Geschäftsführung einer Agentur für
Arbeit 5)
Landeskonservator
Leitender Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher
oder künstlerischer Mitarbeiter an einer
Hochschule - 10)
Leitender Dekan 4)
Leitender Direktor 13)
Ministerialrat
- bei einer obersten
Bundesbehörde und beim
Bundeseisenbahnvermögen - 7)
- bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten) - 11)
Mitglied der
Geschäftsführung einer Regionaldirektion
der Bundesagentur für Arbeit 7)
Museumsdirektor und Professor
Oberlandesanwalt 5)
Senatsrat
- in Berlin und Bremen bei einer
obersten Landesbehörde - 11)
Vortragender Legationsrat Erster Klasse
7)
Kanzler einer Universität der Bundeswehr
14)
Leitender Regierungsschuldirektor
- als Dezernent (Referent) im
Schulaufsichtsdienst des Bundes -
- als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene -
Leitender
Schulamtsdirektor
- als leitender
Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene,
dem mindestens sechs weitere
Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind -
- als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem ausschließlich die
Aufsicht über Gymnasien,
Gesamtschulen mit Oberstufe oder berufliche Schulen
obliegt -
Oberstudiendirektor
- als Leiter
einer beruflichen Schule
mit mehr als 360 Schülern, 12)
eines Gymnasiums im
Aufbau mit
mehr als 540 Schülern, wenn die oberste
Jahrgangsstufe fehlt,
mehr als 670 Schülern, wenn die zwei
oberen Jahrgangsstufen fehlen,
mehr als 800 Schülern, wenn die drei
oberen Jahrgangsstufen fehlen,
eines voll ausgebauten
Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,
eines zweizügig voll
ausgebauten Oberstufengymnasiums oder
eines
Oberstufengymnasiums mit
mindestens zwei Schultypen -
- im höheren Dienst des Bundes als Leiter einer Fachschule mit
beruflichem Unterricht
mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern - 12)
Oberst 7)
Kapitän zur See 7)
Oberstapotheker 7)
Flottenapotheker 7)
Oberstarzt 7)
Flottenarzt 7)
Oberstveterinär 7)
-----
1) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B
9.
3) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 14, A 15.
4) Im Bundesbereich.
5) Soweit nicht in der
Besoldungsgruppe A 15.
6) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen B 3, B 4.
7) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen B 2, B 3.
8) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
9) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
10) Nur in Stellen von besonderer
Bedeutung.
11) Soweit nicht in den
Besoldungsgruppen B 2, B 3.
12) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht
rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit
Teilzeitunterricht
als einer.
13) Bei der Bundesanstalt für Post und
Telekommunikation Deutsche Bundespost
dürfen bei
der Erstbesetzung der Fachbereichsleiter-Dienstposten
fünf Ämter der Besoldungsgruppe
B 2 zugeordnet werden.
14) Wenn der Amtsinhaber nicht Professor
im Sinne des § 32 Satz 1 ist und soweit
nicht in
den Besoldungsgruppen W 2, W 3. |