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Bundesbesoldungsordnung A und B Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes Vorbemerkungen |
19. Gruppenleiter beim Deutschen
Patent- und Markenamt, Prüfer beim
Deutschen Patent- und Markenamt und beim
Bundessortenamt 1Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten in der Besoldungsgruppe A 15 eine Amtszulage nach Anlage IX. 2Für bis zu 90 vom Hundert der Gesamtzahl der übrigen Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt und der Prüfer beim Bundessortenamt können Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht werden. |