Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Vorbemerkungen

 
13d. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

1Beamte, die bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden, erhalten eine Zulage nach Anlage IX.
2Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten.
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