Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung,
Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung,
Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen,
Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität.
Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung
der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben,
insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung
sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen
nicht entgegen.
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