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Beamtinnen und
Beamten wird auf Antrag ein
Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen wahrgenommenen
Ämter erteilt, wenn sie daran ein berechtigtes
Interesse haben oder das Beamtenverhältnis
beendet ist.
Das Dienstzeugnis muss auf Verlangen
auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten
Leistungen Auskunft geben.
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