Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst HomeScreenshotsBeschreibungDownloadLizenzenAktuelle UpdatesGesetze und TarifverträgeGehaltsforumImpressum

Bundesbeamtengesetz - BBG

Bundesbeamtengesetz

   Abschnitt 6

Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

U-Abschnitt 1

Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 70

Auskünfte an die Medien

 

 

Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien
Auskünfte erteilt.

 

Datenschutz