Bundesbeamtengesetz
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Das Beamtenverhältnis endet durch 1. Entlassung, 2. Verlust der Beamtenrechte, 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.