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Bundesbeamtengesetz - BBG

Bundesbeamtengesetz

Abschnitt 3

Laufbahnen

§ 25

Benachteiligungsverbote

 

 

Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen
Fortkommen nicht nachteilig auswirken.
Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung,
wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.

 

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