Allgemeines
Die Beamtenbesoldung war vor dem
Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006
bundeseinheitlich durch das
Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Diese
einheitliche Regelung gilt nun nur solange und insoweit weiter, wie
die einzelnen Länder für ihren Bereich nichts Abweichendes
bestimmen. Wegen der Verschiedenheit der Länder benötigt jedes
Land eine spezifische Lösung. Bayern hat mit einer linearen
Besoldungserhöhung um 3 % zum 1. Oktober 2007 den Anfang gemacht.
Danach haben auch die meisten der übrigen Länder und der Bund die
Besoldung für ihre Beamten mit unterschiedlichen
Prozentsätzen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhöht. Die
einzelnen rechtlichen Regelungen können auf der Seite
www.Landesbesoldungsgesetz.de aufgerufen werden.
Hier auf dieser Seite werden nur die
Besoldungstabellen dargestellt. Die Besoldungstabellen der verschiedenen
Länder für die verschiedenen Zeiträume lassen sich hier besonders leicht
mit Hilfe der Navigationsleiste vergleichen.
Die hier angebotenen Besoldungstabellen sind Ergänzungen des
Programms "Gehälter im öffentlichen Dienst"
(siehe oberste Navigationsleiste). Aus diesem Programm heraus kann
durch einfachen Mausklick die für den speziellen Fall anzuwendende
Besoldungstabelle dieser WebSite aufgerufen werden. So kann ein Überblick über die Besoldungsstruktur gewonnen werden, ohne mit dem Programm die verschiedenen Berechnungen
durchspielen zu müssen. Das Programm holt für seine
Berechnungen die Tabellenwerte natürlich nicht aus dem Internet,
sondern verfügt über eine eigene Datenbank.
Amtliche Informationen erhalten Sie auf den WebSites der
Landesbesoldungsämter.
Hinweise für die Anwendung der Besoldungstabellen
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