Rechtsgrundlage:
Bundesfreiwilligendienst-Gesetz
Zitat aus einer Seite der Minijob-Zentrale:
"Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind in allen Zweigen der
Sozialversicherung pflichtig.
Nach
§ 13 Absatz 2
Bundesfreiwilligendienstegesesetz finden auf den
Bundesfreiwilligendienst die sozialversicherungsrechtlichen
Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für die Jugendfreiwilligendienste
nach dem
Jugendfreiwilligendienstegesetz gelten; insofern wird der
Bundesfreiwilligendienst sozialversicherungsrechtlich wie ein freiwilliges
soziales oder ökologisches Jahr behandelt. Dies hat zur Folge, dass alle
Sach- und Geldleistungen als beitragspflichtige Einnahmen gelten. In der
Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz, so dass die Teilnehmer
Krankengeldansprüche erwerben. Weiterhin sind im Krankheitsfall für
mindestens 6 Wochen oder 42 Tage Sach- bzw. Geldersatzleistungen und das
Taschengeld zu zahlen.
Die Teilnehmer sind gesetzlich unfallversichert.
Zu den Umlagekassen U1
und U2 sind keine Umlagen zu entrichten.
Die Insolvenzgeldumlage ist
grundsätzlich zu zahlen (2013: 0,15 %).
Die Regelung zur Gleitzone findet für den Bundesfreiwilligendienst keine
Anwendung.
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Auftrag des Bundes
von der Einsatzstelle allein zu tragen. "
In PC-Gehalt wird ein Bundesfreiwilliger wie folgt
dargestellt. Die Besonderheiten sind rot eingerahmt:
Erläuterungen:
zu Zeile 24:
Standardmäßig ist für die Zeile die Option "SV-pfl.Entgelt b. anderen
AG" eingestellt. Damit werden für die
Zeilen 37 bis 40 und 42 folgende Werte berechnet:
Nach Umstellung auf die Option "AG trägt alle SV-Beiträge" werden die Werte in
vorstehendem Ausschnitt
in den Zeilen 37 bis 42 auf Null gesetzt (im obigen Programmfenster bereits
geschehen)
und dem Arbeitgeberaufwand zugerechnet. Dieser wird dargestellt, wenn auf
die Schaltfläche "AG-Sicht" unterhalb Zeile 47 geklickt wird:
Der Betrag von 284,19 Euro entspricht dem
Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus 700 Euro (40,6 %).
Das Programm berücksichtigt automatisch, dass keine Umlagen U1 und U2
ausgewiesen werden, auch wenn das Programm im allgemeinen für die Erhebung
dieser Umlagen eingestellt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass in
Programmzeile 05 die Dienstbezeichnung "Bundesfreiwilliger" ausgewählt ist.
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