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Besitzstandszulage im öffentlichen Dienst |
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1. für Beamte keine Regelung
Im BAT
gab es familienstandsbezogene
Gehaltsbestandteile, die in den
leistungsbezogenen TVöD nicht übernommen
werden konnten, nämlich den
Verheiratetenzuschlag und
Kinderzuschläge. Bei der Überleitung in
den TVöD wurde der Verheiratetenzuschlag
bei der Zuordnung der Entgeltstufe
vollständig berücksichtigt. Die
Kinderzuschläge werden nach Maßgabe des
§ 11 TVÜ-Bund bzw.
§ 11 TVÜ-VKA in Form einer
Besitzstandszulage
weitergezahlt. Der sog. Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund bzw. § 12 TVÜ-VKA kann ebenfalls noch als Besitzstandszulage betrachtet werden. Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 09 vorgesehen
3. für TV-L-Beschäftigte Im BAT gab es familienstandsbezogene Gehaltsbestandteilebestandteile,nämlich den Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge. Bei der Überleitung in den TV-L wurde der Verheiratetenzuschlag bei der Zuordnung der Entgeltstufe vollständig berücksichtigt. Die Kinderzuschläge werden nach Maßgabe des § 11 TVÜ-Länder in Form einer Besitzstandszulage weitergezahlt. Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 10 vorgesehen
Der sog. Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Länder kann ebenfalls noch als Besitzstandszulage betrachtet werden. Im Gehaltsrechner ist dafür die Programmzeile 09 vorgesehen
4. für BAT-Angestellte keine Regelung
Zulagen-Assistent Nach dem
Klicken auf eine der Programmzeilen 13
bis 15 öffnet sich dieser
Zulagen-Assistent:
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