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Mit dem Menüpunkt
Nachweise / Beitragsnachweis kann für den in der Zeile BRUTTOGEHALT eingestellten Monat eine Liste ausgedruckt werden, in der die Sozialversicherungsbeiträge der Bediensteten und die Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers nach Versicherungssparten getrennt ausgewiesen sind. Diese Liste ist nicht als amtlicher Beitragsnachweis zugelassen, kann jedoch das Ausfüllen des amtlichen Nachweises wesentlich erleichtern und sollte jeweils wegen seiner detaillierten Darstellungsweise zu den Akten genommen werden. |