Vergtungsgruppe Vb

 


1a. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert.

 

(Grndliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenber den in den Fallgruppen 1a der Vergtungsgruppen VII, VIb und Vc geforderten grndlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.) *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

1b. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 1a heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

1c. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1a.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht er fllen.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

2. Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 40 Kanzleikrften. *

 

3. Angestellte in staatlichen Oberkassen oder Zentralkassen, denen mindestens drei Angestellte mit buchhalterischen Ttigkeiten der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 19 oder VIb Fallgruppe 6 stndig unterstellt sind. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

4. Angestellte, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten fhren oder verwalten, in staatlichen Zentralkassen mit besonders schwierigen Arbeiten (z. B. Zahlungs- und Abrechnungsverkehr; Nachweis der zentralen Kredite, Rcklagen, Geldanlagen; Gesamtrechnungslegung.) *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] und [11] )

 

5. Angestellte in gemeindlichen Kassen, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten fhren oder vor walten und fr mindestens fnf Sachbuchhaltereien die Kassenrechnung erstellen und die Haushaltsrechnung vorbereiten. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] und [11] )

 

6. Angestellte in gemeindlichen Buchhaltereien, denen mindestens drei Angestellte mit buchhalterischen Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIb stndig unterstellt sind. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

7. Angestellte, denen mindestens drei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppen 7, 7 a, 7b oder 7c durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind. *

 

7a. Angestellte, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7 heraushebt, da sie aufgrund der angegebenen tatschlichen Verhltnisse Vergtungen oder Lhne einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne selbstndig errechnen und die damit zusammenhngenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfndungen) selbstndig ausfhren sowie den damit zusammenhngenden Schriftwechsel selbstndig fhren,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 15.

 

(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn der Angestellte die Beschftigungszeit, die Dienstzeit sowie die Grundvergtung nach den 27, 28 und die Gesamtvergtung nach 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfndungen nicht zu bearbeiten hat.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

7b. Angestellte, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7b heraushebt, da sie aufgrund der angegebenen tatschlichen Verhltnisse die fr die Errechnung und Zahlbarmachung der Vergtungen oder Lhne einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfndungen) und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen sowie den damit zusammenhngenden Schriftwechsel selbstndig fhren,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 16.

 

(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn der Angestellte die Beschftigungszeit, die Dienstzeit sowie die Grundvergtung nach den 27, 28 und die Gesamtvergtung nach 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfndungen nicht zu bearbeiten hat.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

8. Kassierer in Kassen, die das Ergebnis mehrerer Kassierer zusammenfassen. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

9. Kassierer in Kassen mit schwierigem Zahlungsverkehr und stndig auergewhnlich hohen Barumstzen. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

10. Leiter von Kassen mit mindestens fnf Kassenangestellten. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

11. Leiter von Kassen, die zugleich Leiter der Vollstreckungsstelle sind, soweit nicht in die Vergtungsgruppe IVb oder IVa eingruppiert. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

12. stndige Vertreter der Leiter von Kassen mit mindestens zwlf Kassenangestellten. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

13. bis 15. - gestrichen -

 

16. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) mit entsprechender Ttigkeit sowie Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben. *

 

17. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den bibliothekarischen Dienst an ffentlichen Bchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Ttigkeit sowie Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben. *

 

18. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den gehobenen Archivdienst in der Ttigkeit von Archivinspektoren sowie Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, ferner entsprechende Angestellte in Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. *

 

19. Angestellte in der Ttigkeit von Revierfrstern. *

 

20. bis 24. - gestrichen -

 

25. Leiter von Registraturen, deren Ttigkeit sich durch die besondere Bedeutung der Registratur aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 9 oder 10 heraushebt. *

 

25a. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur, denen mindestens fnf Registraturangestellte, davon zwei mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 40, stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [22] und [24] )

 

25b. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur in obersten Bundes- oder Landesbehrden, denen mindestens drei Registraturangestellte, davon zwei mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 40, stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [22] und [24] )

 

26. Angestellte im Pressedienst mit besonderen Fachkenntnissen als Schriftleiter, soweit nicht in die Vergtungsgruppe IVb eingruppiert. *

 

27. Angestellte in der Ttigkeit von Betriebsinspektoren. *

 

28. Angestellte in der Ttigkeit von Maschineninspektoren. *

 

29. bis 32. - gestrichen -

 

33. Leiter der photographischen Werkstatt bei der staatlichen Bildstelle in Berlin. *

 

34. bis 35. - gestrichen -

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